Grundbetreuung von Betrieben nach DGUV V2 – ein kurzer Überblick
Die Grundbetreuung stellt die Basis der Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte dar.
Diese beiden Fachgruppen verteilen untereinander die vorgesehenen Einsatzzeiten nach den jeweiligen im Betrieb
bestehenden Anforderungen. Sie arbeiten in diesem Bereich oftmals zusammen und unterstützen so den Betrieb.
Ausführliche Darstellung auf den Seiten der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV
Die Hauptbereiche sind
- Gefährdungsbeurteilung: die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist die Basis für alles Weitere;
- Verhältnisprävention: Optimierung / Anpassung von Arbeitsbedingungen;
- Verhaltensprävention: Unterweisung, Information und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
- Unterstützung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, "Einbau" in die Betriebsstruktur;
- Untersuchung nach Ereignissen (Unfälle, Schwerpunkte arbeitsbedingter Erkrankungen und entsprechende
Ableitungen daraus: zukünftige Unfallvermeidung, Reduktion von Gesundheitsrisiken); - Beratung aller betrieblichen Vertreter (Führungskräfte, Arbeitnehmer, Personal-/Betriebsrat),
Teilnahme an entsprechenden Sitzungen zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz;
- Allgemeine Dokumentation, Unterstützung bei Meldepflichten gegenüber Behörden oder Unfallversicherungsträgern / Berufsgenossenschaften.
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