Grundbetreuung

Grundbetreuung

   


Grundbetreuung von Betrieben nach DGUV V2 – ein kurzer Überblick


Die Grundbetreuung stellt die Basis der Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte dar.

Diese beiden Fachgruppen verteilen untereinander die vorgesehenen Einsatzzeiten nach den jeweiligen im Betrieb

bestehenden Anforderungen. Sie arbeiten in diesem Bereich oftmals zusammen und unterstützen so den Betrieb.

Ausführliche Darstellung auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV


Die Hauptbereiche sind


  • Gefährdungsbeurteilung: die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist die Basis für alles Weitere;
  • Verhältnisprävention: Optimierung / Anpassung von Arbeitsbedingungen;
  • Verhaltensprävention: Unterweisung, Information und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
  • Unterstützung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, "Einbau" in die Betriebsstruktur;
  • Untersuchung nach Ereignissen (Unfälle, Schwerpunkte arbeitsbedingter Erkrankungen und entsprechende
    Ableitungen daraus: zukünftige Unfallvermeidung, Reduktion von Gesundheitsrisiken);
  • Beratung aller betrieblichen Vertreter (Führungskräfte, Arbeitnehmer, Personal-/Betriebsrat),
    Teilnahme an entsprechenden Sitzungen zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz; 
  • Allgemeine Dokumentation, Unterstützung bei Meldepflichten gegenüber Behörden oder Unfallversicherungsträgern / Berufsgenossenschaften.




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